Notizen zur Apostelgeschichte (13)

Als sie aber auf dem Weg weiterzogen, kamen sie zu einem Wasser, und der Kämmerer sprach: Siehe, hier ist Wasser! Was hindert mich, getauft zu werden? Da sprach Philippus: Wenn du von ganzem Herzen glaubst, so ist es erlaubt! Er antwortete und sprach: Ich glaube, daß Jesus Christus der Sohn Gottes ist! Und er ließ den Wagen anhalten, und sie stiegen beide in das Wasser hinab, Philippus und der Kämmerer, und er taufte ihn.

Apostelgeschichte 8,36-38

Philippus wird von Gott auf eine Straße geführt, auf der er einem Kämmerer begegnet. Dieser liest die Schriftrolle des Jesaja und versteht das Gelesene nicht. Philippus erklärt ihm die Stelle und verkündigt ihm das Evangelium von Jesus. Der Kämmerer glaubt dem Evangelium und möchte sich taufen lassen. Dies drückt er mit der Frage „Was hindert mich, getauft zu werden?“ aus. Dies ist eine Frage nach den Voraussetzungen für die Taufe. Was muss erfüllt sein, damit der Kämmerer getauft werden kann?

Die Antwort des Philippus ist eindeutig: Glaube von ganzem Herzen. Dies ist die einzige Bedingung. Es gibt keine anderen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Ich hörte einmal sinngemäß folgende Aussage: „Wir haben unsere Ansprüche in Bezug auf die Taufe schon heruntergeschraubt“ Von welchen Ansprüchen ist hier die Rede? Von menschlichen Ansprüchen, nicht von biblischen. Der Ausdruck „unsere Ansprüche“ zeigt dies deutlich auf.

Philippus sagt hier zweifelsfrei, dass der Glaube an Jesus Christus entscheidend und ausreichend ist. Wer an Jesus glaubt, erfüllt alles, um getauft zu werden. Wer errettet ist, muss nicht erst noch etwas leisten, um der Taufe würdig zu sein. Jesus hat den Kämmerer angenommen, ihm ist vergeben, der Taufe steht somit nichts mehr im Wege.